Digitales Leuchtturmprojekt in Zahnarztpraxen startet

Ab dem 1.Juli soll die Digitalisierung in den Zahnarztpraxen einen großen Sprung nach vorne machen – durch das sogenannte EBZ-Verfahren. AOK-Projektleiter Michael Hewelt erklärt, warum Versicherte dadurch schneller zum Zahnersatz kommen – und was die Projektpartner aus Fehlern bei anderen Digitalisierungsprojekten gelernt haben.

Herr Hewelt, wenn Versicherte einen Zahnersatz brauchen, füllt der Zahnarzt einen sogenannten Heil- und Kostenplan aus und schickt ihn per Post an die Krankenkasse. Ab dem 1.Juli soll das auch digital möglich sein, mit Hilfe des neuen, elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahrens für Zahnärzte – kurz EBZ-Verfahren.  Wieviel schneller bekommen die Versicherten denn dadurch grünes Licht für ihre Zahnersatz-Behandlung?

Wenn ich mir alleine die Versandwege anschaue, dann gehe ich von vier bis fünf Tagen aus, die wir auf jeden Fall schneller werden dürften. Bislang werden die eingehenden Anträge in der Poststelle sortiert, in der Beleglesung eingescannt und auf Fehler kontrolliert – erst dann landen sie bei unseren Sachbearbeitern im Posteingang. Künftig können die Zahnarztpraxen die Anträge über das sogenannte KIM-Postfach sicher verschlüsselt an uns schicken – und sie landen direkt in der Inbox des richtigen Sachbearbeiters. Wenn der Antrag fertig bearbeitet ist, senden wir die Genehmigung ebenfalls digital an den Zahnarzt zurück – und der Versicherte erhält automatisch ein Genehmigungsschreiben.

Die elektronische Patientenakte und die elektronische AU sind zwar schon eingeführt worden, aber viele Ärzte klagen über technische Probleme. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung lässt kaum ein gutes Haar daran, wie diese Digitalisierungs-Vorhaben bisher laufen. Warum soll es bei der Einführung des EBZ-Verfahren in den Zahnarztpraxen besser laufen?

Michael Hewelt ist Fachbereichsleiter für ambulante Versorgung bei der AOK Nordost. Er hat die Einführung des EBZ-Verfahrens für alle Landes-AOK´s federführend koordiniert.


Weil wir dazu gelernt haben und insbesondere die Zahnärztinnen und Zahnärzte diesmal viel stärker an der Entwicklung des Verfahrens beteiligt worden sind. Bei den Gesprächen, an denen ich teilgenommen habe, waren neben den Krankenkassen  auch die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und die Hersteller der Praxisverwaltungssysteme mit am Tisch.  Dabei haben wir sowohl die Inhalte als auch die zeitlichen Planungen gemeinsam abgestimmt. Zum 1.Juli beginnen wir mit zehn Prozent der Praxen und steigern das dann Monat für Monat schrittweise. Ich habe die Hoffnung, dass wir es tatsächlich schaffen, den bis zum Ende dieses Jahres konsentierten Hochlauf auf 100 Prozent der Zahnarzt-Praxen zu erreichen.

Das wird aber nur gelingen, wenn die Zahnärzte von den Anbietern ihrer Praxis-Software auch technisch dazu in die Lage versetzt werden, am EBZ-Verfahren teilzunehmen. Genau das hat bei der Einführung der eAU ja bislang nicht gut geklappt.

Weil die PVS-Hersteller diesmal schon bei der Entwicklung des Verfahrens mit am Tisch saßen, sind sie diesmal besser aufgestellt. Sie sind schon so weit, dass die Auslieferung der entsprechenden Module an die Zahnarztpraxen nun beginnen kann. Zudem haben schon sehr, sehr viele Zahnarztpraxen KIM-Mailadressen, also bereits die technischen Voraussetzungen geschaffen.

Aber abgerechnet wird erst am 1.Januar 2023 – erst dann wird man wissen, ob der flächendeckende Rollout in den Zahnarztpraxen geklappt hat.

Das stimmt. Aber wir werden auch zwischenzeitlich immer schauen, ob wir die einzelnen Meilensteine, die wir uns gesetzt haben, im Rahmen dieses Hochlaufs ab dem 1. Juli erreichen. Konkret werden wir uns regelmäßig gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und den PVS–Herstellern an einen Tisch setzen und begutachten: Sind wir noch in unserem Plan? Oder müssen wir noch an der ein oder anderen Stelle nachsteuern? Die KZBZ hat jedenfalls ein hohes Interesse daran, dass die Einführung gelingt: Sie nennt das EBZ-Verfahren nicht umsonst ein „digitales Leuchtturmprojekt“ für den Berufsstand der Zahnärztinnen und Zahnärzte.

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