Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Mindestmengen für die Behandlung von extrem leichten Frühchen auf 20 pro Jahr angehoben. Kliniken, die diese Zahl unterschreiten, dürfen ab 1.Januar 2023 diese Frühchen nicht mehr behandeln. Welche Bedeutung die Mindestmengen haben und was sie für das Wohl des Kindes und der Familie bedeutet, erläutert Sabine Leitner, Patientenvertreterin im Gemeinsamen Bundesausschuss im Interview. …