Sicherheit bei der Verordnung von Medikamenten im Off-Label-Use

Vor einem Jahr hat die AOK Nordost das „Digitale Antragsverfahren OLU“ eingeführt. Das digitale Verfahren erleichtert Ärztinnen und Ärzten die Verschreibung von Medikamenten im sogenannten Off-Label-Use. Dr. med. Julia Krutz, Fachärztin für Allgemeinmedizin berichtet über ihre positiven Erfahrungen mit den digitalen Anträgen für Off-Label-Use.

Frau Dr. Krutz, erfahrungsgemäß haben es technische Innovationen ja erst einmal schwer, sich in der Praxis zu etablieren. Dennoch haben Sie als eine der ersten das digitale Antragsverfahren bei der Verschreibung von Medikamenten im sogenannten Off-Label-Use genutzt. Was hat Sie dazu bewogen? 

Dr. med. Julia Krutz, Fachärztin für Allgemeinmedizin

Dazu muss ich kurz ausholen und beschreiben, worum es beim sogenannten Off-Label-Use geht. Beim Off-Label-Use verschreiben wir Medikamente für Krankheitsbilder, für die diese Medikamente eigentlich nicht zugelassen sind. In der Regel kommen sie bei schweren, lebensbedrohlichen beziehungsweise die Lebensqualität extrem einschränkenden Erkrankungen zum Einsatz, wenn es für deren Therapie keine Alternativen mehr gibt. Voraussetzung ist, dass die Wirksamkeit der Off-Label-Anwendung wissenschaftlich nachgewiesen wurde. Ein gutes Beispiel: Antihistaminika, die eigentlich zur Behandlung von allergischem Schnupfen entwickelt wurden, können in Ausnahmefällen auch bei schwerstem Juckreiz verschrieben werden. Um ein Medikament im Off-Label-Use verschreiben zu können, muss ich aber vorher die Genehmigung der Krankenkasse für die Kostenübernahme einholen. Dazu muss ich gut begründen, warum ich es in dem vorliegenden Fall sozusagen zweckentfremden möchte. Die Krankenkassen können die Kosten nur unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen. Und da konnte in der Vergangenheit mit der analogen Antragstellung durchaus einiges schieflaufen – mit teils unangenehmen Konsequenzen.  

Was genau konnte da schieflaufen? 

Beispielsweise gab es keine standardisierte Vorlage. Ich musste bei jedem Medikament neu überlegen, welche Informationen ich der Krankenkasse dazu übermitteln sollte. Abgesehen davon, dass das ziemlich mühselig war, war auch die Gefahr einer Ablehnung größer. Oft musste die Krankenkasse nochmal anrufen und zusätzliche Informationen erfragen. Oder der Medizinische Dienst musste hinzugezogen werden. Das alles hat den Genehmigungsprozess deutlich in die Länge gezogen. Und da stand ich dann immer vor der Entscheidung: Beginne ich die Therapie trotzdem schon, um meinem Patienten beziehungsweise meiner Patientin die Wartezeit zu ersparen und auch die Heilungschancen zu erhöhen. Oder warte ich auf die Genehmigung und vermeide damit die Gefahr, in Regress zu geraten.  

Eine schwierige Frage… 

Auf jeden Fall, zumal der Off-Label-Use ja meistens bei wirklich schweren Erkrankungen zum Einsatz kommt. Und da kann ein rechtzeitiger Beginn der Therapie im Zweifelsfall über Leben oder Tod entscheiden. Bei der analogen Antragstellung habe ich manchmal bis zu fünf Wochen auf den Genehmigungsbescheid der Krankenkasse gewartet. 

Und das ist jetzt mit der digitalen Antragstellung anders? 

Jetzt habe ich ein vorgefertigtes Formular, das ich einfach ausfüllen kann. Das spart mir unheimlich viel Zeit, weil ich nicht erst überlegen muss, welche Informationen ich der Krankenkasse übermitteln sollte. Und es kann mir damit auch nicht mehr passieren, dass ich wichtige Informationen vergesse. Der Fragebogen entspricht außerdem den Anforderungen des Medizinischen Dienstes. Und er wird in Echtzeit übermittelt. Jetzt bekomme ich die Antwort oft schon innerhalb von 24 Stunden, auf alle Fälle deutlich schneller als vorher. Entsprechend früh kann ich ohne Sorge vor Regress sofort mit der Therapie beginnen.  

Wie sieht es mit dem Datenschutz aus?  

Der ist über KIM – Kommunikation im Medizinwesen gewährleistet. KIM ist eine Anwendung der Telematik-Infrastruktur und stellt eine schnelle und sichere Möglichkeit für einen Datenaustausch dar. Seit ich das neue Verfahren nutze, habe ich schon viel Zeit und Energie gespart. Ich würde mir so etwas auch an anderer Stelle wünschen, beispielsweise bei Anträgen für ‚Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden‘.  

Hinweis an die Redaktionen: Sie können diesen Beitrag gerne vollständig oder auszugsweise für Ihre Berichterstattung nutzen. Bei weiteren Fragen zum Thema wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der AOK Nordost: presse@nordost.aok.de


Alle Informationen zum Off-Label-Use sowie das Antragsformular befinden sich auf den Geschäftspartnerseiten der AOK Nordost: Ambulanter Off-Label-Use (OLU): AOK Gesundheitspartner 

Informationen für die Verwendung im stationären Bereich: Stationärer Off-Label-Use (OLU) und Methoden: AOK Gesundheitspartner 

Leave a reply:

Your email address will not be published.