Die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse ist bemüht, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit dem brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) sowie der Verordnung zur Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik (BbgBITV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website aok-nordost-forum.de.
Konformitätsstatus
Aktueller Standard der Barrierefreiheit: WordPress-Seiten entsprechen nach eigenen Angaben dem Standard WCAG 2.0 Level AA: siehe hier.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 14.04.2021 erstellt.
Die Prüfung der Konformität wird auf den 60 Prüfschritten des BITV-Tests (Link) beruhen.
Die Erklärung wurde zuletzt am 14.04.2021 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sie können uns Feedback zur Barrierefreiheit und eventuelle weitere Mängel per E-Mail mitteilen:
Ihre Anfrage wird bearbeitet von:
AOK Nordost – Die Gesundheitskasse
Brandenburger Straße 72
14467 Potsdam
Durchsetzungsverfahren
Für den Fall, dass öffentliche Stellen ihren Verpflichtungen aus dem brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) und der Verordnung zur Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik (BbgBITV) auch nach erfolgter Rückmeldung nicht nachkommen, sieht die BbgBITV nach §4 Abs. 3 BbgBITV ein Verfahren durch eine unabhängige Schlichtungsstelle vor.
Bitte wenden Sie sich an die Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, falls Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung dieses digitalen Angebots benachteiligt wurden:
Durchsetzungsstelle für barrierefreie IT (Ansprechpartner für Anwender mit Beeinträchtigungen) Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S, 14467 Potsdam
Tel.-Nr.: +49 331 866 5014