Achtsamkeit ist ein wichtiges Thema. Gerade in der aktuellen stressigen Zeit. Mit Achtsamkeit sollten auch die Kosten des Gesundheitswesens bedacht werden. Auch Klinikrechnungen. Dafür plädiert Knut Lambertin, AOK-Verwaltungsrat und Vertreter der Versichertenseite in einem Meinungsbeitrag.
Höher, schneller, weiter – so erleben viele von uns ihren Alltag, sei es im Job oder auch im Privaten. Dabei wird der damit verbundene Stress in unserer Leistungsgesellschaft zu einem immer größer werdenden Problem. Insbesondere die Corona-Zeit mit ihren vielfältigen Einschränkungen hat uns gezeigt: Arbeit und Privates verschmelzen immer mehr. Häufig wird ständige Erreichbarkeit vorausgesetzt, ungestörtes Abschalten und Energie neu zu tanken, werden merklich schwerer.
Gerade für Familien war und ist die Pandemie eine Herausforderung. Zum einen streben Eltern nach einem ruhigen und funktionierenden Familienleben, zum anderen haben Kinder Bewegungsdrang und wollen Gleichaltrige treffen. Beide, Eltern und Kinder, müssen trotz Pandemie ihre Leistung in Arbeit und Schule oder Ausbildung bringen. All diese Faktoren führen zu Stress, der sich auf Körper und Psyche und somit auf die Gesundheit negativ auswirken kann. Eine Mehrheit von 80 Prozent der Menschen im Nordosten fühlten sich im vergangenen Jahr übrigens besonders gestresst, ergab eine Umfrage.
Die AOK Nordost mit ihrer sozialen Selbstverwaltung beobachtet diese Entwicklungen sehr genau. Gerade in diesen Zeiten ist es wichtig, auf die körpereigenen Signale zu hören und besonders achtsam mit sich selbst zu sein. Als Gesundheitskasse bieten wir unseren Versicherten dazu verschiedene Präventionsangebote: etwa unsere Gesundheitskurse im Rahmen des AOK-Gesundheitskontos. Hilfreich können aber auch digitale Angebote sein, wie die Online-Programme „Stress im Griff“ oder „Lebe Balance“.
Achtsam im Leben zu sein, bedeutet für die soziale Selbstverwaltung im übertragenen Sinne auch, stets ein waches Auge auf die Ausgaben der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu haben, und zwar in dem Sinne, dass unsere Mitglieder und Familienversicherten auch die bezahlten Leistungen erhalten haben – und das in guter Qualität. Ein Beispiel: Im vergangenen Jahr wurden fünf Prozent aller Klinikrechnungen kontrolliert, die die AOK Nordost zur Prüfung an den jeweiligen Medizinischen Dienst weitergeleitet hatte: Rund die Hälfte der (von den Medizinischen Diensten) analysierten Klinikrechnungen war dabei fehlerhaft. Mit dem Medizinischen Dienst, der gerade erst reformiert wurde, arbeitet die AOK Nordost als größte Länderkasse vertrauensvoll zusammen. Die soziale Selbstverwaltung findet es konsequent und richtig, dass im kommenden Jahr die Prüfquote für Klinikrechnungen auf 12,5 Prozent wieder heraufgesetzt wird. Leider ist gesetzlich vorgegeben, dass 87,5 Prozent nicht geprüft werden dürfen.
Das Beispiel zeigt, wie wichtig es ist, genau hinzuschauen, denn es ist Geld der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, welches somit für andere Leistungen wieder zur Verfügung steht. Ein weiteres positives Beispiel von Prüfungen sind die Gutachten für die Pflegebedürftigkeit. Die Arbeitsbedingungen waren in der Corona-Zeit erschwert, dass Gutachterinnen und Gutachter die Menschen oft nicht persönlich aufsuchen konnten. Vieles lief allein über das Telefon. Dennoch konnten 2020 mehr Gutachten erstellt und somit mehr Menschen Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung ermöglicht werden. Eine wichtige Unterstützung boten hier auch die Pflegestützpunkte in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Berlin, bei denen sich die AOK Nordost stark engagiert.
Die soziale Selbstverwaltung der AOK Nordost wird die Qualität und Finanzen im Gesundheitswesen weiterhin aktiv mitgestalten und sich für passende und innovative Gesundheitsangebote an die AOK-Versicherten stark machen.
Dieser Kommentar stammt aus der gedruckten Ausgabe des aktuellen AOK Nordost Gesundheitsmagazins 04/2021