Mit Fingerspitzengefühl für eine bedarfsgerechte Intensivversorgung

Intensivversorgung mit Pulsmessgerät am Daumen
Foto: Olga Kononenko (CC0 Unsplash)

Bis zu 30.000 Menschen in Deutschland bedürfen einer Intensivversorgung. Sie sind dabei ständig auf medizinische Hilfe angewiesen und ihre Atmung muss mit entsprechenden Hilfsmitteln unterstützt werden. Für eine qualitativ bessere Versorgung dieser Patientinnen und Patienten ist 2020 das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz, kurz GKV-IPReG, beschlossen worden. Jetzt ist zudem die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von außerklinischer Intensivpflege in Kraft getreten.

Mehr Entscheidungsfreiheit

Foto: Alexander Grey (CC0 unsplash)

Bisher wurde die außerklinische Intensivversorgung von Betroffenen häufig gewählt, weil in der eigenen Häuslichkeit oder in Wohngruppen in der Regel keine Selbstkosten anfielen. Dafür wurde mitunter eine geringere Qualität der Versorgung und teilweise auch eine hohe Belastung der Betroffenen und ihrer Angehörigen in Kauf genommen. Mit dem GKV-IPReG und einem erheblich reduzierten Eigenanteil will der Gesetzgeber nun dafür sorgen, dass sich Betroffene und ihre Familien zukünftig leichter für eine spezialisierte vollstationäre Pflege entscheiden können, wo sie gewünscht ist und dies nun nicht mehr allein aus Kostengründen ausgeschlossen wird. Damit wird auch die Entscheidungsfreiheit der Betroffenen und ihrer Angehörigen gestärkt.

Viel Fingerspitzengefühl für jeden Einzelfall

Wie lange ist eine intensivmedizinische Pflege zu Hause sinnvoll beziehungsweise den Angehörigen und dem zu pflegenden Familienmitglied wirklich zuzumuten? Wann sollte der Patient oder die Patientin aus der gewohnten häuslichen Umgebung in eine Pflegeeinrichtung verlegt werden, um die bestmögliche Versorgung sicherstellen zu können? Diese Fragen lassen sich nur im Einzelfall beantworten, wobei das oberste Ziel immer die beste Versorgung der Patientin oder des Patienten ist. Das Gesetz zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung sieht vor, dass die Krankenkassen ihren Versicherten dabei beratend zur Seite stehen. Gemeinsam mit den Betroffenen ermitteln sie die geeignete Wohn- und Versorgungsform und berücksichtigen dabei neben den medizinischen Erfordernissen auch die Wünsche und Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten.

Hans-Joachim Fritzen, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AOK Nordost Foto: Andrea Katheder

„Wir müssen bei dieser Thematik im Sinne unserer Versicherten beraten. Im Vordergrund steht dabei die sach- und fachgerechte Sicherstellung der Versorgung Schwerstkranker, wobei die Selbstbestimmtheit der Betroffenen, wo diese leben möchten, berücksichtigt wird. Dabei sind wir uns unserer großen Verantwortung bewusst“, betont Hans-Joachim Fritzen, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AOK Nordost. „Durch unsere neutrale Beratung soll der Entscheidungsprozess des Versicherten unterstützt und die bestmögliche Betreuung erreicht werden. Das ist unser Auftrag, für den sehr viel Fingerspitzengefühl nötig ist.“

Weitere Informationen im AOK Gesundheitspartnerportal: https://www.aok.de/gp/

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