Die ePA als Drehkreuz für wichtige Gesundheitsdaten

Ein Mann sitzt gemütlich in einem Sessel und hält ein Smartphone in der Hand.

„Haben Sie den Arztbrief von Ihrer Untersuchung dabei?“ fragt mich mein Hausarzt nach meinem Termin bei der Kardiologin. „Hat sie Ihnen den etwa noch nicht geschickt?“ ist meine eher blauäugige Reaktion. Am sichersten sei es, so mein Arzt weiter, wenn ich den Brief direkt bei ihr abhole. Aus Potsdam? Wieder zurück nach Berlin? Für ein Stück Papier? Da muss es doch einen elektronischen Weg geben, diese Information sicher zu übertragen – und das darf bitte kein Fax mehr sein. 

Digitalisierung des Gesundheitswesens 

Mit digitalen Lösungen derzeit noch analoger Vorgänge möchte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach den Versorgungsalltag und die Forschungsmöglichkeiten in Deutschland verbessern. Dafür hat das Bundeskabinett im Sommer 2023 die Entwürfe eines „Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (kurz: Digital-Gesetz) sowie eines „Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“ (lang: Gesundheitsdatennutzungsgesetz) beschlossen. Den Anfang macht 2024 das eRezept, gefolgt vom Kernelement des Digital-Gesetzes: der elektronischen Patientenakte (ePA). Sie soll ab 2025 allen gesetzlich Versicherten bereitgestellt werden. Wer partout nicht mitmachen möchte, kann dem Einsatz widersprechen (Opt-Out).   

Mehrheit unterstützt Einführung der ePA

Bei einer aktuellen Civey-Befragung im Auftrag der AOK unterstützen mehr als 60 Prozent die Einführung einer elektronischen Patientenakte mit der Möglichkeit, der Verwendung auch zu widersprechen. Gut 20 Prozent lehnen dies ab. Die Hälfte der Befragten würde keinen Widerspruch einlegen, wenn für sie eine ePA eingerichtet wird.  

Deutlich wird bei der Befragung im Hinblick auf die Opt-Out-Möglichkeit eine große Unkenntnis. So geben rund 30 Prozent der Befragten an, keine Meinung zu haben oder diese Regelung nicht zu kennen. Insbesondere unter Studierenden wird Opt-Out befürwortet. Selbstständige sind hier deutlich kritischer aber auch immer noch mehrheitlich dafür.

Besonders hohe Zustimmungswerte gibt es für die neue Regelung bei Befragten, die den Grünen, der SPD und FDP nahestehen, während Anhängerinnen und Anhänger der AfD überwiegend ablehnend sind.

Gefährliche Wechselwirkungen leichter erkennen

Die elektronische Patientenakte soll neben elektronischer Post der behandelnden Ärztinnen und Ärzte auch Informationen zu Medizin beinhalten, die jede und jeder Versicherte regelmäßig einnehmen muss. Mit diesem digitalen Medikationsmanagement kann das medizinische Fachpersonal bei neu verschriebenen Medikamenten in Verknüpfung mit dem eRezept (ab 2024) rechtzeitig eine vielleicht lebensgefährliche Wechselwirkung erkennen und auf ein alternatives Präparat ausweichen.  

Gesundheitsdaten sinnvoll nutzen

In den folgenden Jahren soll dann mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz ab 2026 die Grundlage für eine bessere Verfügbarkeit und Nutzung von Gesundheitsdaten geschaffen werden. Auch hier sollen Patientinnen und Patienten die Möglichkeit erhalten, der Verwendung ihrer pseudonymisierten Daten explizit zu widersprechen. Da Gesundheit in allen Bundesländern gleich wichtig ist, soll eine zentrale Datenzugangs- und Koordinierungsstelle bürokratische Hürden abbauen und den Zugang zu Forschungsdaten erleichtern, um Daten aus verschiedenen Quellen miteinander verknüpfen zu können. Ein wesentliches Ziel ist die leichtere Nutzung von Gesundheitsdaten für Zwecke, die sich am Gemeinwohl orientieren sollen. Außerdem sollen Kranken- und Pflegekassen die Daten verarbeiten dürfen, zum Beispiel für mehr Sicherheit bei der Arzneimitteltherapie oder um Krebserkrankungen oder seltene Erkrankungen besser erkennen zu können. 

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Leave a reply:

Your email address will not be published.