Licht und Schatten im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP

Bei der Finanzierung des Gesundheitswesens und der Pflege bekennen sich die Koalitionspartner zwar allgemein zu dem Ziel, für Stabilität und Verlässlichkeit zu sorgen. Der Vertrag bleibt allerdings in einigen wichtigen Punkten hinter den bereits in der Koalitions-Verhandlungsgruppe „Gesundheit und Pflege“ konkretisierten Vereinbarungen zurück. So fehlen wichtige Bestandteile wie die Absenkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel, die Anhebung des Herstellerrabattes für Arzneimittel, die kostendeckenden Beiträge für ALG II-Empfänger und der klare Hinweis an die Länder zur Übernahme der Investitionskosten im Krankenhaus. 

Positiv anzumerken ist, dass eine große Strukturreform der Krankenhaus-Landschaft gemeinsam mit den Ländern in die Wege geleitet werden soll. Im Interesse der Patientinnen und Patienten müssten hier zugleich Qualitäts- und Strukturanforderungen berücksichtigt werden. Das gilt auch für die Sektoren übergreifende Versorgungsplanung.  

Anlass für Zweifel

Dass im Zusammenhang mit der Krankenhausstrukturreform jedoch die Investitionskosten und die klare ordnungspolitische Festlegung nicht mehr thematisiert beziehungsweise abgeschwächt werden, gibt Anlass für Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Reformwillens der Koalitionäre. Eine Strukturreform der Krankenhäuser ohne eine Lösung der Investitionskostenfinanzierung und ohne klare Festlegung eines belastbaren ordnungspolitischen Rahmens wird kaum Durchschlagskraft entfalten.  

 Strukturveränderungen und Finanzierungsreform in der stationären Versorgung bedingen sich einander und sind zudem nur unter der Maßgabe höchstmöglicher Patientensicherheit und Versorgungsqualität nachhaltig und verantwortungsvoll umsetzbar. 

Im Bereich der Versorgungsgestaltung enthält der Koalitionsvertrag positive Signale. So sollen die vertraglichen Spielräume der Krankenkassen und Leistungserbringer vor Ort ausgeweitet werden. In der Pflege decken sich zwar viele Vorhaben mit den Forderungen der AOK Nordost, so beispielsweise die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen wie die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige und pandemiebedingter Zusatzkosten aus Steuermitteln. Allerdings werden nur einzelne Problemlagen aufgegriffen, eine ganzheitliche strukturbildende Reform für eine zukunftsfeste Pflegeversicherung wird noch nicht erreicht. 

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