GVWG: Patientensicherheit erlaubt keine Kompromisse

Zu Lasten der Patientensicherheit - das GVWG sieht eine Ausnahmeregelung vor. Diese dürfen Länder jedoch nur in Absprache mit den regionalen Krankenkassenverbänden erteilen. Foto: pixabay/166222

Der Bundestag hat am Freitag vergangener Woche das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) beschlossen. Die AOK Nordost begrüßt, dass das GVWG die Festlegung weiterer Mindestmengen für komplexe und planbare Operationen fördert – kritisiert aber, dass der Bundestag sich bei einem wichtigen Detail auf einen Kompromiss zulasten der Patientensicherheit eingelassen hat. 

Marita Moskwyn

„Krankenhaus-Standorte, die evidenzbasierte Mindestmengen bei bestimmten Operationen unterschreiten, gefährden potentiell die Sicherheit ihrer Patientinnen und Patienten. So hat es die Bundesregierung selbst festgestellt. Und dennoch sieht die finale Fassung des GVWG weiterhin Schlupflöcher für solche Standorte vor“, kritisiert Marita Moskwyn, Bereichsleiterin für stationäre Versorgung bei der AOK Nordost. 

Konkret wollte die Bundesregierung die Durchsetzung der Mindestmengen stärken. Auf Druck einiger Bundesländer machte der Bundestag nun einen Strich durch diese Rechnung: Die Länder sollen weiterhin Ausnahmegenehmigungen für Krankenhaus-Standorte erteilen können, die Mindestmengen unterschreiten. Neu ist lediglich, dass die Bundesländer solche Ausnahmen nur erteilen dürfen, wenn sie darüber vorher Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen hergestellt haben. 

„Jeder Behandlungsschritt kann für das kommende Leben wichtig sein“

Marita Moskwyn erklärt im Interview, warum politische Faktoren bei Ausnahmeregelungen eine Rolle spielen und warum diese meist nicht viel mit Versorgungsqualität zu tun haben.

„Wir als AOK Nordost werden unsere Verantwortung wahrnehmen und darauf pochen, dass nur in denjenigen Krankenhäusern komplexe Operationen und Behandlungen vorgenommen werden, die auch wirklich genug Routine und Erfahrung damit haben,“ kündigt Marita Moskwyn an. „Bei der Umsetzung von Mindestmengen muss die Patientensicherheit höher gewichtet werden als die Interessen der Kliniken– denn es geht hier um bessere Überlebenschancen für unter anderem Frühgeborene und Krebs-Patientinnen und Patienten“, so Moskwyn. 

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