Lauterbach sorgt mit Ankündigung eines Milliardenfonds für Einigung beim Klinik-Transparenzgesetz

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach kann sich freuen. Bund und Länder haben sich nach monatelangem Streit um mehr Transparenz bei Krankenhaus-Behandlungen geeinigt. Für das entsprechende Gesetz waren am 21. Februar Vertreterinnen und Vertreter von Bundestag und Bundesrat im Vermittlungsausschuss zusammengekommen. Wenn es jetzt nach Karl Lauterbach geht, steht einer Beschlussfassung im Bundesrat Ende März nichts mehr im Weg. 

Dabei hat die Diskussion um das Krankenhaustransparenzgesetz, das dem großen Vorhaben der Krankenhausreform vorgeschaltet ist, in den vergangenen Wochen vor allem eines gezeigt: Es geht weniger um die Inhalte als um politisches Taktieren. Der Bundesgesundheitsminister hat sich die notwendige Reform der Krankenhauslandschaft als hohes Ziel gesetzt und mit dem Krankenhaustransparenzgesetz den Druck auf die Länder erhöht.

Aus Sicht der Länder diente die dort vorgesehene Einteilung der Kliniken in Versorgungsstufen (Level), einer Vorfestlegung, die in ihre Planungskompetenzen eingreift.  Die Länder kritisierten das Vorhaben zuletzt mit Blick auf ihre Hoheit für die Krankenhausplanung scharf. Nun kam ihnen der Bundesgesundheitsminister auf einem anderen Feld entgegen – mit  der Ankündigung eines 50 Milliarden Euro schweren Fonds für die Transformation der Kliniklandschaft – finanziert zur einen Hälfte von den Ländern selbst und zur anderen Hälfte von der gesetzlichen Krankenversicherung.

„Wenn der geplante Transformationsfonds in Höhe von 50 Milliarden Euro von Bund und Ländern finanziert werden soll, muss der Bundesanteil aus Steuermitteln bereitgestellt werden. Eine Finanzierung aus dem Gesundheitsfonds, also aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung, wäre dagegen nicht in Ordnung. Denn das würde bedeuten, dass Arbeitgeber und GKV-Versicherte erneut für eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe geradestehen müssten, die nichts mit der Finanzierung der Betriebskosten zu tun hat. Außerdem würde die Beteiligung der gutverdienenden Privatversicherten fehlen. Eine solche Einigung zulasten der GKV-Versicherten wäre nicht akzeptabel.“

Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes

Notwendiger Umbau der Krankenhaus-Landschaft

Dass es bei der Diskussion eher um eine Scheindebatte als eine wirklich inhaltliche Auseinandersetzung um eine Verbesserung der Versorgung durch Transparenz geht, hat auch die Argumentation der Länder zuletzt gezeigt: So fürchten diese durch ein zentrales Register, dass kleine Kliniken stigmatisiert werden und Patientinnen und Patienten zur Behandlung eher in Kliniken mit guter Behandlungsqualität gehen. Doch wer könnte ihnen letzteres verdenken? Jede und jeder möchte im Ernstfall schließlich bestmöglich versorgt werden, von Ärztinnen und Ärzten sowie von Pflegenden, die ihr Handwerk verstehen und Erfahrung sowie Routine besonders in spezialisierten Behandlungssituationen haben. Sie möchten darauf vertrauen können, dass an der Klinik rund um die Uhr genügend Fachpersonal im Einsatz ist.

Foto: Piron Guillaume (CC0 Unsplash)

Doch widerspricht dies wiederum der Argumentation, wenn es um den Umbau der Krankenhauslandschaft geht. Gerade an vereinzelten Schließungen von Fachabteilungen in einigen kleinen Krankenhäusern im ländlichen Raum, welche die vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegten Mindestmengen nicht mehr erreicht haben, entzündete sich eine heiß geführte Debatte. Der Tenor von Seiten der Krankenhausgesellschaften und Politik: Die Menschen wollen möglichst wohnortnah versorgt werden und fürchten um ihr Krankenhaus um die Ecke.

Drei von vier Befragten wollen lieber Qualität als Nähe

Eine Studie des Meinungsforschungsinstituts Civey im Auftrag des AOK-Bundesverbandes hat allerdings sehr deutlich das Gegenteil gezeigt. Die Spezialisierung und die Behandlungsqualität sind bei der Auswahl eines Krankenhauses für die Menschen in Deutschland deutlich wichtiger als die Entfernung. Von 5.000 Befragten ab 18 Jahren gaben 76 Prozent an, dass bei einer planbaren Operation die Spezialisierung wichtiger sei als die Wohnortnähe. Bei den über 65-Jährigen lag der Anteil sogar bei 81, 8 Prozent.

Patientenorientierte Qualität als oberste Prämisse der Versorgung wird also nicht nur von den Patientinnen und Patienten gewollt, sondern sie sollte auch ausschlaggebend für das politische Handeln sein. Grundlegend dafür sind eine Modernisierung der Krankenhauslandschaft und eine neue Finanzierung. So muss die Vergütung mit Leistungsgruppen am Versorgungsbedarf der Bevölkerung ausgerichtet sein. Eine moderne Versorgungsstruktur wird – und muss – anders sein. Das alte System stößt jedoch längst an seine Grenzen  und ist vor allem nicht mehr finanzierbar.

In seiner Auseinandersetzung mit den Ländern hat Karl Lauterbach einen Etappensieg errungen. Ob das den ohnehin schon auf schwieriger Grundlage basierenden Verhandlungen zwischen Bund und Ländern guttut, wird sich zeigen. Die große Krankenhausreform hält jedenfalls für die nächsten Monate noch genug Zündstoff bereit.

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