Mindestmengen sollen dafür sorgen, dass besonders anspruchsvolle, komplizierte und planbare Operationen oder Behandlungen nur in Kliniken durchgeführt werden, die über ein Mindestmaß an Erfahrung verfügen. Dafür spricht sich Elmar Stollenwerk aus, Vertreter der Selbstverwaltung der AOK Nordost für die Arbeitgeberseite.
In den drei zurückliegenden Pandemiejahren wurden weniger Darmkrebs-OPs durchgeführt. Ist das ein gutes oder eher ein schlechtes Zeichen?
Tatsächlich waren verschiedene Arten von Krebsbehandlungen in den Pandemiejahren deutlich rückläufig. Da planbaren Krebs-OPs in einer Klinik in den allermeisten Fällen eine Arztdiagnose vorausgeht, ist anzunehmen, dass auch weniger Menschen in dem Zeitraum zum Facharzt gingen. Letztendlich verschlechtert es immer die gesundheitliche Situation, wenn sich ein Versicherter erst verspätet in ärztliche Behandlung begibt. Zudem entscheidet auch die Qualität des Krankenhauses über einen OP-Erfolg.
Welche Maßnahmen steuern denn einer höheren Qualität bei?
Die Selbstverwaltung der AOK Nordost unterstützt Maßnahmen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), wonach unter anderem bei Krebs-OPs Mindestanforderungen der Behandlungsqualität für ein Krankenhaus gelten. Das bedeutet: Krankenhäuser dürfen eine aufwendige Krebs-Operation nur dann erbringen, wenn eine geforderte Mindestmenge an OPs in dem kommenden Jahr auch erreicht wird und fachärztliche Erfahrung ausreichend vorhanden ist. Mindest-OP-Zahlen gelten beispielsweise schon jetzt für planbare Operationen an der Bauchspeicheldrüse und Speiseröhre, am Thorax oder bei Brustkrebs. Es wird aktuell evaluiert, ob nicht auch für Darmkrebs-OPs Mindestanforderungen künftig gelten sollten. Wir wären dafür.
Was können Versicherte tun, wie können sie vorbeugen?
Das Schlüsselwort lautet: Rechtzeitig zur Vorsorge gehen. Sie erhöht den Behandlungserfolg und verhindert manch komplexe Operation. Arbeitet der Versicherte noch, verkürzt es auch mögliche Fehlzeiten. Die AOK Nordost bietet neben den bereits geltenden Vorsorgeleistungen durch günstige Zusatzversicherungen die Möglichkeit, dass Frauen und Männer auch schon in jüngeren Jahren beispielsweise eine Darmspiegelung oder einen Test zuzahlungsfrei durchführen können. Für Frauen unter 35 Jahren ist das auch für die Brustkrebsvorsorge möglich.
> Die aktuelle Mindestmengen-Transparenzkarte 2023 der AOK