Warum eine Mindestanzahl an Operationen auch den Versicherten hilft

Es wird derzeit viel über Mindestmengen bei Krebsoperationen diskutiert. Was das genau meint und warum dies auch den AOK-Versicherten zugutekommt, erklärt Knut Lambertin, Vorsitzender des Verwaltungsrates der AOK Nordost und Vertreter der Versicherten

Ich möchte heute einmal auf zwei Themen eingehen, über die manch einer im Alltag nicht so gerne spricht: Es geht um die Sorge, an Krebs zu erkranken und dann die geeignete Behandlung zu finden – sowie um die frühzeitige Vorsorge. Ab einem bestimmten Alter werden Frauen und Männer aufgefordert, regelmäßig an Untersuchungen zur Krebsvorsorge teilzunehmen. Deshalb bietet die AOK Nordost beispielsweise Frauen ab 55 Jahren und Männern ab 50 die Möglichkeit zu einer Darmspiegelung. Alternativ können beide Geschlechter ab 50 Jahre einen Test mit einer Stuhlprobe abgeben. Falls die letzte Vorsorge schon länger her sein sollte, vereinbaren Sie bald einen Termin in der Facharztpraxis. Je früher eine Erkrankung erkannt wird, desto besser sind die Heilungschancen. 

Für Eingriffe an der Speiseröhre und bei Brustkrebs gelten neue Mindestmengen

In seltenen Fällen kann es nach einer ärztlichen Untersuchung zu einer Krebsbehandlung in der Klinik kommen. Dabei stellt sich die Frage, welches die am besten geeignete Klinik für einen Behandlungserfolg ist. Ein wichtiger Punkt, bei dem wir uns als Gremium der sozialen Selbstverwaltung der AOK Nordost aktiv mit in die politische Debatte einmischen. Zur Sicherung der Qualität von planbaren Operationen hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mit Unterstützung der AOK-Gemeinschaft so genannte Mindestmengen definiert. Dabei handelt es um eine Mindestanzahl an Operationen, die ein Fachärzteteam in einer Klinik jährlich durchführt: So sind für komplexe OPs an der Speiseröhre seit diesem Jahr mindestens 26 Eingriffe vorgesehen, für Brustkrebs-OPs sind es ab 2024 mindestens 50 Eingriffe. Nun mag mancher Versicherte kritisch fragen: Was ist mit meiner Landklinik, wenn die Anzahl an Operationen dort künftig unterschritten werden sollte. Käme ich dann in ein weiter entferntes Krankenhaus?

Knut Lambertin, alternierender Vorsitzender des Verwaltungsrates der AOK Nordost Foto: AOK Bundesverband

Auch eine längere Wegstrecke dient dem Patientenwohl 

Die Sorge um eine längere Wegstrecke zum Behandlungsort und einem damit verbundenen höheren Zeitaufwand ist nachvollziehbar. Wissenschaftliche Studien haben allerdings ergeben: Ein operativer Eingriff ist besonders dort erfolgversprechend, wo das höchstmögliche Wissen vorherrscht und Fachärztinnen und Fachärzte über entsprechende Routine verfügen. Die Deutsche Krebsgesellschaft benennt eine Untersuchung, wonach eine Krebsbehandlung in einem spezialisierten Brustkrebszentrum den Überlebensvorteil – und somit die Heilungschancen – um 20 Prozent steigert. 

Wenn wir von der bestmöglichen Versorgung in der Fläche im Nordosten sprechen, müssen wir dies beachten. Der Rahmen für die Art der Versorgung am jeweiligen Standort wird künftig sogar noch größer gespannt. Seit Anfang des Jahres plant die Bundesregierung ein neues Gesetz zur Reform der Krankenhauslandschaft. Gerade werden erste Eckpunkte festgelegt. Unsere Mitglieder und Familienversicherten muss das nicht beunruhigen. Die AOK Nordost mit ihrer sozialen Selbstverwaltung wird den Prozess eng begleiten. Wir setzen uns weiterhin für optimale Behandlungsbedingungen im Sinne der Patientinnen und Patienten ein. Qualität und Versorgungssicherheit müssen dabei immer im Vordergrund stehen.  
 

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